Mobile Sonderpädagogische Hilfe

Was ist die Mobile Sonderpädagogische Hilfe?

Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) des Förderzentrums Hören in Nürnberg ist ein Angebot für Eltern und Erzieher hörgeschädigter Kinder im Kindergartenalter, die eine Regeleinrichtung oder eine Sondereinrichtung einer anderen Fachrichtung besuchen. Dabei strebt die MSH eine Beratung und eine möglichst dauerhafte Förderung im heimatnahen Umfeld an.

Um die mobile sonderpädagogische Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss der Wohnort des Kindes und der besuchte Kindergarten in Mittelfranken oder in den Landkreisen Neumarkt und Amberg/Sulzbach-Rosenberg in der Oberpfalz liegen.

Die Beratung durch die MSH kann auch schon bei Verdacht auf eine Hörbeeinträchtigung in Anspruch genommen werden.

Hörbeeinträchtigungen liegen vor bei:

  • anhaltenden Schallleitungsstörungen
  • einseitiger oder beidseitiger Innenohrschwerhörigkeit
  • einer Störung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVWS)

Was leistet die MSH?

Die MSH ist für Kinder gedacht, deren sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Hören nicht anderweitig (z. B. durch die Frühförderung für hörgeschädigte Kinder) gedeckt ist und bei denen eine weniger nachhaltige Betreuung und Förderung ausreicht.

Außerdem informiert und berät die MSH die Erzieher im Kindergarten und ist Ansprechpartner für die Eltern des zu betreuenden Kindes. Des Weiteren arbeitet sie vernetzt mit anderen Fachdiensten zusammen und trägt dazu bei, periphere Hörstörungen und Entwicklungsauffälligkeiten im Bereich des Hörens frühzeitig zu erkennen und Fehlentwicklungen vorzubeugen.

Wie wird die MSH beantragt?

Die Inanspruchnahme der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe ist für Eltern und Erzieher kostenlos. Antragsformulare erhalten Sie in der Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstelle des Förderzentrums Hören. Dies ist in der Regel verbunden mit einer Terminvereinbarung zur Vorstellung des hörgeschädigten Kindes in unserer Beratungsstelle.

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