Unsere Grundschulstufe bietet folgende Sprachlerngruppen:

Sprachlerngruppe Ⅰ

Hier besuchen hörgeschädigte und normalhörende Schüler und Schülerinnen gemeinsam den Unterricht und werden nach dem Grundschullehrplan der allgemeinen Schule unterrichtet. Die Grundschulzeit beträgt somit 4 Jahre.

Aufnahmebedingungen für normalhörende Schüler und Schülerinnen:

  • kein sonderpädagogischer Förderbedarf
  • sollten in Schulnähe wohnen, da kein Anspruch auf Beförderung besteht

Sprachlerngruppe Ⅱ

Die hörgeschädigten Schüler und Schülerinnen in dieser Sprachlerngruppe werden nach dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt Hören unterrichtet. Damit soll dem höheren Bedarf an sprachlicher Förderung Rechnung getragen werden. Die Grundschulzeit beträgt 5 Jahre.

Sprachlerngruppe Ⅲ

Im Unterricht der Schüler/innern in Sprachlerngruppe Ⅲ wird zusätzlich die lautsprachlich begleitende Gebärdensprache (LBG) eingesetzt.

Sprachlerngruppe Ⅳ

In der Sprachlerngruppe Ⅳ werden die hörgeschädigten Schüler und Schülerinnen in Lautsprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) unterrichtet. Im bilingualen Unterricht, insbesondere im Fach Deutsch, unterrichten eine hörende und eine hörgeschädigte Lehrkraft im Team. Die Grundschulzeit beträgt 5 Jahre.

Die Einstufung in die entsprechende Sprachlerngruppe erfolgt auf Grund der individuellen Sprachentwicklung sowie der kommunikativen Bedürfnisse jedes Kindes.

Ansprechpartnerin für den Bereich der Grundschulstufe ist die stellvertretende Schulleiterin, Frau Anita Huthmann-Beck.

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